Informationen zur Schule

1.      Allgemeines

Das Abendgymnasium Braunschweig ist eine öffentliche, allgemeinbildende Schule nach dem Niedersächsischen Schulgesetz. Der Bildungsgang ist für berufstätige Erwachsene bestimmt und schließt mit dem Abitur ab, das zum Studium aller Fachrichtungen berechtigt und bundesweit anerkannt ist. Der Besuch der Schule ist schulgeldfrei; die Lernmittel werden im Rahmen von Gebühren und Pfand zur Verfügung gestellt.

2.     Ausbildungsgang

Die Ausbildung bis zum Abitur setzt sich am Abendgymnasium für Teilnehmer mit dem Realschulabschluss aus einer einjährigen Einführungsphase und einer zweijährigen Qualifikationsphase zusammen. Den schulischen Teil der Fachhochschulreife kann man bereits nach dem Besuch des ersten Jahres der Qualifikationsphase erwerben.

Bewerber mit dem Hauptschulabschluss müssen zunächst einen einjährigen Vorkurs absolvieren.

Teilnehmer mit der Fachhochschulreife oder der Versetzung in die Klasse 12 - für G8 Klasse 11 - des Gymnasiums können unmittelbar in die Qualifikationsphase eintreten, wenn sie die Auflage zur zweiten Fremdsprache schon erfüllt haben.

3.     Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme sind

a) ein Mindestalter von 18 ½ Jahren (19 Jahre am Endes des ersten Schulhalbjahres)

b)  ein allgemeinbildender Schulabschluss (Sekundarabschluss I - Realschulabschluss, Erweiterter Sekundarabschluss I oder die Fachhochschulreife) oder der erfolgreiche Besuch des Vorkurses

c)  eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit, wobei Wehrdienst, Zeiten der Arbeitslosigkeit etc. angerechnet werden können. Das Führen eines Familienhaushalts ist der Berufstätigkeit gleichgestellt.

Die Studierenden des Abendgymnasiums müssen in der Einführungsphase und im ersten Halbjahr der Qualifikationsphase berufstätig sein (oder anerkannt arbeitslos etc.). Für die letzten drei Halbjahre der Qualifikationsphase wird auf Antrag eine Ausbildungsförderung nach dem BAföG gewährt.
(Ausführliche Informationen zum BAFÖG vom Bundesbildungsministerium: www.das-neue-bafoeg.de)

4.     Unterrichtsfächer / Belegungsauflagen

In der Einführungsphase müssen die Fächer Deutsch, die Fremdsprachen (s. u.) und Mathematik belegt werden. Hinzu kommt eines der Fächer Politik, Geschichte oder Erdkunde und eines der Fächer Physik, Chemie oder Biologie. Je nach Möglichkeiten und Nachfrage werden auch noch weitere Fächer wie Psychologie und Informatik angeboten, an denen man freiwillig teilnehmen kann. Arbeitsgemeinschaften und jahrgangsübergreifende Projektkurse ergänzen dieses Spektrum.

In der Qualifikationsphase wird der Unterricht in Kursen mit erhöhtem Anforderungsniveau (vierstündig) und in Kursen mit grundlegendem Anforderungsniveau (vier- oder zweistündig) angeboten. Zu Beginn der Qualifikationsphase muss man sich für einen fachlichen Schwerpunkt entscheiden.
Im sprachlichen Schwerpunkt stehen Deutsch und Englisch im Vordergrund, im naturwissenschaftlichen Schwerpunkt sind es Mathematik und eine Naturwissenschaft. Darüber hinaus gibt es einen gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt mit Geschichte als Schwerpunktfach.
In allen Schwerpunkten müssen in jedem Schulhalbjahr durchschnittlich mindestens zweiundzwanzig Wochenstunden belegt werden, darunter Deutsch, Fremdsprachen (s. u.), Mathematik, eine Naturwissenschaft und Geschichte. Die Auflage für Geschichte kann auch mit Politik oder Erdkunde erfüllt werden, wenn diese als Prüfungsfächer belegt sind.

5.     Abitur

Die allgemeine Hochschulreife wird durch den Nachweis bestimmter Leistungen in den vier Kurshalbjahren der Qualifikationsphase sowie in der Abiturprüfung erworben.

Bei der Abiturprüfung wird in fünf Fächern geprüft. Dabei müssen bestimmte Auflagen erfüllt werden. Drei dieser Fächer haben ein erhöhtes Anforderungsniveau. Die Prüfungsfächer müssen schon in der Einführungsphase mindestens ein halbes Jahr belegt worden sein.

Die drei Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau (P1 - P3) werden schriftlich und ggf. auch mündlich geprüft. Auf grundlegendem Anforderungsniveau kann im vierten Prüfungsfach (P4) ebenfalls schriftlich geprüft werden oder es wird stattdessen eine schriftliche Arbeit eingereicht (Zeitraum 1 Schuljahr), zu der auch eine mündliche Prüfung gehört. Im fünften Prüfungsfach wird nur mündlich geprüft.

6.     Fremdsprachenverpflichtung

Wer bei der Aufnahme in die Einführungsphase Kenntnisse in einer ersten Fremdsprache nachweist, die mindestens dem Sekundarabschlusses I - Hauptschulabschluss entsprechen (Kl. 5-9), sowie Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachweist, die einem vierjährigen aufsteigenden Unterricht entsprechen (z.B. Kl. 7-10 ) und am Ende des letzten Schuljahres mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden sind, muss an nur einer der Fremdsprachen Englisch, Französisch oder Latein*) durchgehend teilnehmen.

Wer keine ausreichenden Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachweist, kann die Verpflichtung zur zweiten Fremdsprache folgendermaßen erfüllen:

a)      Teilnahme am Unterricht im Umfang von mindestens 12 Halbjahreswochenstunden verteilt auf drei Schulhalbjahre vor dem Eintritt in die Qualifikationsphase, d.h. ein halbes Jahr im Vorkurs und ein Schuljahr in der Einführungsphase. In der Einführungsphase müssen mindestens ausreichende Leistungen erreicht werden.

b)      Teilnahme am Unterricht in der Einführungsphase und im ersten Schuljahr der Qualifikationsphase im Umfang von mindestens 16 Halbjahreswochenstunden. In den letzten beiden Schulhalbjahren müssen dabei zusammen mindestens 10 Punkte, im letzten Schulhalbjahr mindestens 05 Punkte erreicht werden.

c)      Durchgehende Teilnahme am Unterricht in der Einführungsphase und der gesamten Qualifikationsphase. In keinem Schulhalbjahr darf mit 00 Punkten abgeschlossen werden.

Wer vor dem Eintritt in das Abendgymnasium noch keine ausreichenden Kenntnisse in der ersten Fremdsprache hat, muss im Vorkurs, in der Einführungsphase und in der Qualifikationsphase durchgehend am Unterricht in Englisch teilnehmen (kein Kurs mit ungenügend bzw. 00 Punkten).

Wer vor Aufnahme in das Abendgymnabsium eine ausländische Schule besucht hat, kann die Verpflichtung zu den Fremdsprachen möglicherweise auch in abweichender Weise erfüllen (z. B. Muttersprachenregelung; Rücksprache mit der Schulleitung).

*) Die Einrichtung der Lateinkurse hängt von der Nachfrage ab.

7.     Sonstiges

Die Ausbildungsgänge beginnen nach den Sommerferien im August/September. Der Französischkurs zur Erfüllung der Auflagen zur 2. Fremdsprache beginnt am 1. Februar.

Der Unterricht findet täglich von Montag bis Freitag statt. Die Unterrichtszeit liegt in der Einführungsphase in der Regel zwischen 18.25 Uhr und 21.35 Uhr. In der Qualifikationsphase beginnt der Unterricht oft schon um 16.45 Uhr.
Genaue Unterrichts- und Pausenzeiten

Für die Ferien gelten die gleichen Regelungen wie an allen allgemeinbildenden Schulen.

Download:
Texte "Über uns" und "Informationen"
Anmeldeformular: doc pdf


Abendgymnasium Braunschweig bei Wikipedia

Landesring der Abendgymnasien und Kollegs in Niedersachsen
(Alle Kollegs und Abendgymnasien in Niedersachsen)

Bundesring der Abendgymnasien
(Deutschlandweite Infos, Suche nach Schulen)

Fernstudium-Net
(Abschnitt über "Abendschule")

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